Mein Seminar "Pflegedokumentation - kurz und richtig" gibt Sicherheit im Pflegealltag und wird als gestzlich vorgeschriebene Weiterbildung anerkannt!
Mag.a Daniela Kollegger, MSc
Gesetzliche Grundlage
§ 5 GuKG
2) Die Dokumentation hat insbesondere die Pflegeanamnese, die Pflegediagnose, die Pflegeplanung und die Pflegemaßnahmen zu enthalten.
3) Auf Verlangen ist
a) den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen,
b) deren gesetzlichen Vertretern oder
c) Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.
4) Bei freiberuflicher Berufsausübung (§ 36) sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Arbeitshilfe zur Pflegedokumentation
Einleitung
Grundlagen
Aufgabe
Anforderungen
Prozess
Das Pflegeassessment, die Pflegediagnostik, das Festlegen der Pflegeziele, die Planung von Pflegeinterventionen, das Durchführen von Pflegeinterventionen und die Beurteilung der Ergebnisse (die Evaluierung) sind die einzelnen Schritte des Pflegeprozesses.
Der schriftlich festgelegte Pflegeplan ist das Ergebnis aus dem Pflegeassessment und der Pflegeplanung, er stellt die pflegerelevanten Informationen für die Durchführung pflegerischer Interventionen (mit oder ohne Pflegediagnosen) aller an der Pflege Beteiligten bereit und sichert damit die Kontinuität. Insbesondere auf die vorhandenen Ressourcen von Pat/Klient/Bew ist Rücksicht zu nehmen. Der Planungsprozess erfolgt gemeinsam mit Pat/Klient/Bew und/oder deren Bezugspersonen.
Entlassung, Transferierung
Liegen zu Pat/Klient/Bew pflegerelevante Informationen vor, ist der pflegerische Entlassungsbrief oder Pflegesituationsbericht oder das dementsprechende Dokumente zu übermitteln bzw. mitzugeben.
Schulung
Laufend Termine in ganz Österreich.