Pflegeexpertin Daniela Kollegger
Meine Begleitung im Pflegeprozess unterstützt Ihre Institution dabei, frei von einem Organisationsverschulden im Rahmen der Pflege zu bleiben!
Mag.a Daniela Kollegger, MSc
Gesetzliche Grundlage

Als Pflegeprozess

wird in der professionellen Pflege eine systematische Arbeitsmethode zur Erfassung, Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen bezeichnet. Diese auch Pflegeregelkreis genannte Methode basiert auf der Annahme, dass Pflege ein dynamischer Problemlösungs- und Beziehungsprozess ist. Je nach Modell umfasst der Prozess vier bis sechs Phasen, die logisch aufeinander aufbauen und sich gegenseitig beeinflussen. Die Phasen des Pflegeprozesses dienen als Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegedokumentation.
Der Pflegeprozess wurde 1967 in den Vereinigten Staaten erstmals von Yura und Walsh vorgestellt, ihre theoretischen Arbeiten stützen sich auf pflegetheoretische Ansätze sowie auf Erkenntnisse aus der Systemtheorie, der Kybernetik und der Entscheidungstheorie. 1974 wurde der Pflegeprozess als Bestandteil der pflegerischen Arbeit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgeschrieben und gilt als eine der wenigen weltweit etablierten Arbeitstechniken in der Pflege. In Deutschland wurde der Pflegeprozess 1985 in die Krankenpflegeausbildung aufgenommen. In Österreich wurde der Pflegeprozess 1997 als Bestandteil beruflichen Handelns in das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz integriert, 2003 folgte Deutschland mit der Festschreibung des Pflegeprozesses als Unterrichtsinhalt in der Altenpflegeausbildung.

Qualitästsicherung & Risikomanagment

1. Analyse


der vorhanden Pflegedokumentation (handschriftlich oder elektronisch)
  • Fehler- / Risikomanagement
  • Nach welchem Pflegemodell wird gearbeitet
  • Werden die Pflegediagnosen im Hause verwendet
  • Das zusammenziehen der PD
  • Assessements (Bewertungen) - welche gibt es im Haus, werden sie bei der Planung berücksichtigt
  • Hochrisiko-Diagnosen - gibt es solche
  • Zielformulierungen und Gefahrenquellen
  • Anordungspflicht der DGKP im PP an die PA und PFA
  • Durchführungsnachweis - wann wird zeitnah dokumentiert (was wird darunter verstanden)
  • Abzeichnung der Medikamentengabe (wo)

2. Seminare


auf Grundlage der Analyse für alle Berufsgruppen, die an der Pflege beteiligt sind
  • Rechtliche Grundlagen
  • Schritte des Pflegeprozesses
  • Risikoeinschätzungen und Assessements
  • Korrekte Zielformulierung
  • Schriftliche Anordnung des gehobenen Dienstes an die PA und PFA
  • Haftung bei fehlerhafter Dokumentation
  • Zweck des Pflegeberichtes, Sprachsorgfalt im Berichtswesen, persönliche Ansichten und Wertungen

3. Umsetzung


nach Analyse und Seminaren für alle Berufsgruppen, die an der Pflege beteiligt sind
  • Das Erfassen und das korrekte dokumentieren von Pflegediagnosen mit den Mitarbeiterinnen des gehobenen Dienstes
  • Die korrekten Zielformuliereungen erarbeiten
  • Wahl der validen Assessements, die Auswertung und Berücksichtigung in der Pflegeplanung
  • Überarbeitung der vorgegebenen Pflegestandards
  • Implementierung der gemeinsam erarbeiteten Schritte in die vorhandenen Pflegeplanung
  • Unterstützung bei der Umsetzung der bei behördlichen Kontrollen vorgeschriebenen Mängelbehebung

Nach erfolgreicher Umsetzung erfolgt nach einem Jahr ein Evaluierungstermin

Schulung

In einer zweitägigen Fortbildung mit Mag. Daniela Kollegger wird die rechtskonforme Pflegedokumentation ausführlich geschult und dokumentiert.
Laufend Termine in ganz Österreich.

Coaching

In einem begleitenden Training mit Mag. Daniela Kollegger wird die rechtskonforme Pflegedokumentation vor Ort exemplarisch begleitet und im laufenden Betrieb rechtskonform dokumentiert.

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